Komfortzuschlag
AG Spandau7 C 333/8417.07.1984MM 1985, 14
§ 2 Abs. 1 XII. BMG
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Komfortzuschlag; Kohlebadeofen; Warmwasserbereiter; Komfortzuschlag (Kohlebadeofen)
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Die Erhebung eines Komfortzuschlages ist nicht gerechtfertigt, wenn das Bad lediglich über einen Kohlebadeofen verfügte und spätere verbessernde Ausstattungen vom Mieter erstellt wurden.