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Komfortzuschlag

AG Schöneberg12 C 494/8309.12.1983MM 1985, 170

§ 2 XII. BMG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Komfortzuschlag; Sammelheizung - Komfortzuschlag; Mieterhöhungserklärung - Komfortzuschlag; Mieterhöhungserklärung - Wertverbesserungszuschlag; Mieterhöhungserklärung - Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag - Mieterhöhungserklärung; Modernisierungszuschlag - Mieterhöhungserklärung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Ein Komfortzuschlag ist wegen Vorhandensein einer Sammelheizung nur zulässig, wenn alle Räume mit Sammelheizung ausgestattet sind.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Ein Zuschlag von 2 % wegen des Ausstattungsmerkmals "Sammelheizung" entfällt hier. Durch die vorhandene Sammelheizung werden nämlich nicht alle Aufenthaltsräume der Wohnung des Kl. erwärmt, wie es § 2 XII. BMG voraussetzt. Die Mansarde ist nicht lediglich als Abstellraum anzusehen. Sie ist nach dem Mietvertrag nicht als ein derartiger Raum dem Kl. überlassen worden. ...