Komfortzuschlag
§ 2 XII. BMG
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Komfortzuschlag; Sammelheizung - Komfortzuschlag; Mieterhöhungserklärung - Komfortzuschlag; Mieterhöhungserklärung - Wertverbesserungszuschlag; Mieterhöhungserklärung - Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag - Mieterhöhungserklärung; Modernisierungszuschlag - Mieterhöhungserklärung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Ein Komfortzuschlag ist wegen Vorhandensein einer Sammelheizung nur zulässig, wenn alle Räume mit Sammelheizung ausgestattet sind.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Ein Zuschlag von 2 % wegen des Ausstattungsmerkmals "Sammelheizung" entfällt hier. Durch die vorhandene Sammelheizung werden nämlich nicht alle Aufenthaltsräume der Wohnung des Kl. erwärmt, wie es § 2 XII. BMG voraussetzt. Die Mansarde ist nicht lediglich als Abstellraum anzusehen. Sie ist nach dem Mietvertrag nicht als ein derartiger Raum dem Kl. überlassen worden. ...