Komfortzuschlag
AG Neukölln7 C 213/8410.07.1984MM 1985, 14
§ 2 Abs. 1 XII. BMG
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Komfortzuschlag; Kohlebadeofen; Warmwasserbereiter; Komfortzuschlag (Kohlebadeofen)
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Die Erhebung eines Komfortzuschlages ist nicht gerechtfertigt, wenn das Bad lediglich über einen Kohlebadeofen verfügt.