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Kokskohlen-Etagenheizung

LG Berlin62 S 143/9629.08.1996GE 1996, 1243

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Kokskohlen-Etagenheizung; Sammelheizung; Mietspiegel

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Eine Kokskohlen-Etagenheizung ist keine Sammelheizung im Sinne des Berliner Mietspiegels.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts ist die streitbefangene Wohnung nicht mit einer Sammelheizung ausgestattet. Der Berliner Mietspiegel versteht unter einer Sammelheizung alle Heizungsarten, bei denen die Wärme- und Energieerzeugung von einer zentralen Stelle aus geschieht. Eine Etagenheizung, aber auch eine Wohnungsheizung, die sämtliche Wohnräume sowie Küche und Bad angemessen erwärmt (Gas-, Öl-, Elektroheizung), ist einer Sammelheizung gleichzusetzen.

Unbestritten hat die Bekl. bezüglich der Kokskohlen-Etagenheizung vorgetragen, daß sie selbst den Brennstoff besorgen, den Koks lagern, transportieren, in die Wohnung bringen und einfüllen sowie den Feuerungs- und Beheizungsvorgang selbst überwachen muß. Die Befeuerung von einer Stelle genügt bei einer Etagenheizung zur Gleichsetzung mit einer Sammelheizung allein nicht. Vielmehr ist für die Gleichsetzung einer Etagen- oder Wohnungsheizung mit einer Sammelheizung weiter unabdingbares Erfordernis, daß die Brennstoffversorgung automatisch erfolgt (Sternel, Mietrecht, 3. Aufl. III, Rz. 594). Dies ergibt sich zudem aus dem Unterschied, den der Berliner Mietspiegel zwischen Sammelheizungen und Etagenheizungen vornimmt. Während bei einer Zentralheizung der Mietspiegel bewußt alle Heizungsarten - demnach auch Kohlenbefeuerung - als zur Annahme der Sammelheizungseigenschaft genügen läßt, sind als ihr gleichzusetzende Heizungsarten bei Etagenheizungen ausdrücklich die Gas-, Öl- und Elektroheizung genannt. Die genannten Heizungsarten können nicht mangels darauf hindeutender Anmerkungen ("z. B.") als Beispielsfälle verstanden werden, die stellvertretend die Kohlenbefeuerung mit umfassen. Diesen drei Heizungsarten ist nämlich - gleich einer Sammelheizung und im Gegensatz zur Kokskohlen-Etagenheizung - die automatische Brennstoffversorgung und die einfache Bedienung per Knopfdruck oder Schalter gemein.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Nach dem Berliner Mietspiegel steht eine Etagenheizung einer Zentralheizung grundsätzlich gleich. Es muß sich aber um eine Heizungsart mit ähnlichem Komfort wie bei einer Zentralheizung handeln.

Das Urteil

Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts

Deshalb hat das LG Berlin mit Urteil vom 29. August 1996 festgestellt, daß eine Kokskohlen-Etagenheizung nicht ausreicht. Eine solche Wohnung gilt also als Ofenheizungswohnung.