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Keine Senkung der Kostenmiete wegen erhöhter Heizkosten durch exponierte Lage

LG Berlin64 S 288/8627.01.1987GE 1987, 453

§ 242 BGB, § 8 a Abs. 5 WoBindG, § 3 Abs. 3 NMV, § 11 Abs. 1 Nr. 4 HeizkostenV

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Keine Senkung der Kostenmiete wegen erhöhter Heizkosten durch exponierte Lage; Mietpreisbindung; Kostenmiete, Neubauwohnung; Heizkostenbelastung; Wohnung, ungünstige Lage; Wegfall der Geschäftsgrundlage; unbillige Härte

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Die für die Mieter von Wohnungen in exponierter Lage entstehenden Kostennachteile stellen keine unbillige Härte i.S. von § 11 Absatz 1 Nr. 4 HeizkV dar.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

In jedem Gebäude werden durch die verbrauchsabhängige Abrechnung einerseits die Mieter von durch Nachbarwohnungen "eingebauten" Wohnungen Vorteile haben und andrerseits die Mieter von Wohnungen im Keller oder Erdgeschoß oder in der Dachetage kostenmäßige Nachteile haben. Dies ist vom Gesetz- und Verordnungsgeber im Interesse des energiepolitisch verfolgten Zwecks in Kauf genommen worden. Die von dem Kl. erstrebte Ausnahmeregelung würde das gesamte System der verbrauchsabhängigen Abrechnung wirkungslos machen, da dann nicht mehr abzugrenzen wäre, von welchem Grad der Benachteiligung an eine Ausnahmeregelung gewährt werden sollte.