veraMietrecht · Immobilien · Eigentum
zurück zur Suche

Keine Mietminderung nach vorbehaltloser Mietzahlung

AG Tiergarten5 C 353/0225.11.2002GE 2003, 191

BGB § 536 b

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Mieter verliert ein Minderungsrecht bei vorbehaltloser Mietzahlung über einen längeren Zeitraum.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Nach der Mietrechtsreform ist streitig geworden, ob die bisherige Rechtsprechung noch gilt, daß der Mieter sein Minderungsrecht verliert, wenn er drei bis sechs Monate lang die volle Miete vorbehaltlos zahlt.

Der Fall

Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts

Die Mieter beriefen sich gegenüber der Zahlungsklage des Vermieters u. a. auf Minderung und behaupteten, der Mangel bestehe schon längere Zeit. Der Vermieter legte eine Aufstellung vor, wonach die volle Miete über mehrere Monate lang gezahlt worden war.

Das Urteil

Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts

Mit Urteil vom 25. November 2002 berief sich das Amtsgericht Tiergarten auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach dann ein Minderungsrecht erlischt. Daran habe sich auch durch die Mietrechtsreform nichts geändert.