Keine Mietminderung nach vorbehaltloser Mietzahlung
BGB § 536 b
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der Mieter verliert ein Minderungsrecht bei vorbehaltloser Mietzahlung über einen längeren Zeitraum.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Nach der Mietrechtsreform ist streitig geworden, ob die bisherige Rechtsprechung noch gilt, daß der Mieter sein Minderungsrecht verliert, wenn er drei bis sechs Monate lang die volle Miete vorbehaltlos zahlt.
Der Fall
Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts
Die Mieter beriefen sich gegenüber der Zahlungsklage des Vermieters u. a. auf Minderung und behaupteten, der Mangel bestehe schon längere Zeit. Der Vermieter legte eine Aufstellung vor, wonach die volle Miete über mehrere Monate lang gezahlt worden war.
Das Urteil
Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts
Mit Urteil vom 25. November 2002 berief sich das Amtsgericht Tiergarten auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach dann ein Minderungsrecht erlischt. Daran habe sich auch durch die Mietrechtsreform nichts geändert.