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Keine Heilung des Ausschlusses der Grundmietenerhöhung

AG Charlottenburg6 C 811/8504.03.1986unveröffentlicht

§ 3 Abs. 3 XII. BMG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Keine Heilung des Ausschlusses der Grundmietenerhöhung; Mietpreisbindung, Altbau; Grundmietenerhöhung, Ausschluß; Mängel, bauliche

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Ist eine allgemeine Grundmieterhöhung unzulässig, weil die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 XII. BMG vorliegen, kann diese Mieterhöhung nach Beseitigung der Mängel nicht nachgeholt werden.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

§ 3 Abs. III XII. Bundesmietengesetz macht die Zulässigkeit der Mieterhöhung davon abhängig, daß die Voraussetzung an dem maßgeblichen Stichtag vorliegt. Die Fassung des Gesetzes, daß die Grundmietenerhöhung ausgeschlossen sein soll, läßt nur die Auffassung zu, daß sie für alle Zeiten ausgeschlossen ist.