Keine Heilung des Ausschlusses der Grundmietenerhöhung
AG Charlottenburg6 C 811/8504.03.1986unveröffentlicht
§ 3 Abs. 3 XII. BMG
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Keine Heilung des Ausschlusses der Grundmietenerhöhung; Mietpreisbindung, Altbau; Grundmietenerhöhung, Ausschluß; Mängel, bauliche
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Ist eine allgemeine Grundmieterhöhung unzulässig, weil die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 XII. BMG vorliegen, kann diese Mieterhöhung nach Beseitigung der Mängel nicht nachgeholt werden.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
§ 3 Abs. III XII. Bundesmietengesetz macht die Zulässigkeit der Mieterhöhung davon abhängig, daß die Voraussetzung an dem maßgeblichen Stichtag vorliegt. Die Fassung des Gesetzes, daß die Grundmietenerhöhung ausgeschlossen sein soll, läßt nur die Auffassung zu, daß sie für alle Zeiten ausgeschlossen ist.