Keine Einrede des nicht erfüllten Vertrages bei eigener Kündigung
BGHVIII ZR 310/8025.01.1982NJW 1982, 874
§ 320 BGB, § 536 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Keine Einrede des nicht erfüllten Vertrages bei eigener Kündigung; Gebrauchsgewährungspflicht; Einrede der Nichterfüllung; Erfüllungsbereitschaft; Kündigung, fristlose Räumung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gegenüber dem Anspruch auf Zahlung des Mietzinses, die auf den Anspruch auf Erfüllung der Verpflichtung des Vermieters zur Gewährung des vertragsmäßigen Gebrauchs der Mietsache gestützt wird, steht dem Mieter jedenfalls dann nicht zu, wenn er durch fristlose Kündigung des Mietvertrages und Räumung zu erkennen gegeben hat, daß er von der Mietsache keinen Gebrauch mehr machen will.