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Kein Verzicht auf Antragsrecht

VG BerlinVG 14 A 416.8319.09.1985GE 1986, 455

§ 26 AMVOB, § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 I. BMG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Kein Verzicht auf Antragsrecht; Mietpreisbindung, Altbau; Stichtagsmiete; Herabsetzung der Stichtagsmiete; Antragsrecht, nicht verzichtbar; Vereinbarung der Parteien

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

§ 26 AMVOB ist nicht abdingbar.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Bei dieser Vorschrift handelt es sich nicht um dispositives Recht, das durch eine vertragliche Vereinbarung "beseitigt" werden kann. Anderenfalls könnte man auf diese Weise das Mietpreisrecht in Berlin außer Kraft setzen.