Kein Verzicht auf Antragsrecht
VG BerlinVG 14 A 416.8319.09.1985GE 1986, 455
§ 26 AMVOB, § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 I. BMG
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Kein Verzicht auf Antragsrecht; Mietpreisbindung, Altbau; Stichtagsmiete; Herabsetzung der Stichtagsmiete; Antragsrecht, nicht verzichtbar; Vereinbarung der Parteien
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
§ 26 AMVOB ist nicht abdingbar.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Bei dieser Vorschrift handelt es sich nicht um dispositives Recht, das durch eine vertragliche Vereinbarung "beseitigt" werden kann. Anderenfalls könnte man auf diese Weise das Mietpreisrecht in Berlin außer Kraft setzen.