Kein Übergang von Schadensersatzansprüchen auf den Erwerber
§ 571 BGB, § 536 BGB, § 326 BGB
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Schlagwörter zur Erschließung
Kein Übergang von Schadensersatzansprüchen auf den Erwerber; Eigentümerwechsel; Vermieterwechsel; Rechtsübergang; Veräußerung des vermieteten Hauses; Schadensersatzansprüche, Übergang
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Bei Veräußerung eines vermieteten Hauses stehen Schadensersatzansprüche gegen den nach Beendigung des Mietverhältnisses ausgezogenen Mieter wegen unterbliebener Endrenovierung und Wiederherstellung des früheren Zustandes der Mieträume dem Vermieter und nicht nach § 571 BGB dem Erwerber zu, wenn sie bereits vor dem Eigentumswechsel entstanden und fällig geworden sind.
Leitsatz
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Anmerkung: Vgl. OLG Hamm - 30 RE Miet 1/89 - Beschl. v. 28.4.1989 in GE 1989, 939