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Kein Übergang von Schadensersatzansprüchen auf den Erwerber

BGHVIII ZR 22/8819.10.1988GE 1989, 37

§ 571 BGB, § 536 BGB, § 326 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Kein Übergang von Schadensersatzansprüchen auf den Erwerber; Eigentümerwechsel; Vermieterwechsel; Rechtsübergang; Veräußerung des vermieteten Hauses; Schadensersatzansprüche, Übergang

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Bei Veräußerung eines vermieteten Hauses stehen Schadensersatzansprüche gegen den nach Beendigung des Mietverhältnisses ausgezogenen Mieter wegen unterbliebener Endrenovierung und Wiederherstellung des früheren Zustandes der Mieträume dem Vermieter und nicht nach § 571 BGB dem Erwerber zu, wenn sie bereits vor dem Eigentumswechsel entstanden und fällig geworden sind.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: Vgl. OLG Hamm - 30 RE Miet 1/89 - Beschl. v. 28.4.1989 in GE 1989, 939