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Kein Mietzins bei Besitzaufgabe zur Mängelbeseitigung

BGHVIII ZR 144/8529.10.1986NJW 1987, 432

§ 537 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Kein Mietzins bei Besitzaufgabe zur Mängelbeseitigung; Mangel der Mietsache; Fehler der Mietsache; Mangelbeseitigung durch Vermieter, Minderung; Mietzinsminderung, Besitzverlust; Besitzaufgabe zur Mängelbeseitigung; Gebrauchstauglichkeit, aufgehobene

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Ist die Mietsache von Anfang an mit einem Mangel behaftet, der im Laufe der Mietzeit zur Aufhebung der Gebrauchstauglichkeit führen würde, und nimmt der Vermieter sie in seinen Besitz, um den Mangel beheben zu lassen, so gilt die Gebrauchstauglichkeit für die Dauer der Mängelbeseitigung als aufgehoben mit der Folge, daß der Mieter während dieser Zeit von der Entrichtung des Mietzinses befreit ist.

Kein Mietzins bei Besitzaufgabe zur Mängelbeseitigung — BGH VIII ZR 144/85 — vera