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Kabelfernsehen

AG Tempelhof-Kreuzberg9 C 770/8119.02.1982MM 1982, 8 S. 17

§ 541 a Abs. 2 BGB (a.F.)

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Kabelfernsehen; Antennenempfang/Modernisierung; Modernisierung/Breitbandkabel; Modernisierung/Kabelfernsehen; Breitbandkabel/Modernisierung; Duldung von Modernisierungsmaßnahmen/Kabelfernsehen; Fernsehempfang/Modernisierung; Gemeinschaftsantenne/Modernisierung; Kabelfernsehen/Modernisierung; Mieterhöhung/Modernisierung; Rundfunkempfang/Modernisierung; Verbesserung (i.S.v. § 541 b BGB); Wohnwertverbesserung/Kabelfernsehen

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Aufgrund der unvorhersehbaren Auswirkungen und Belastungen für Kabelfernsehteilnehmer besteht eine Duldungspflicht des Mieters hinsichtlich des Einbaus einer Kabelfernsehantenne nur bei mehrheitlichem Einverständnis der Mieter des Hauses.