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Kabelanschluß

AG Tempelhof-Kreuzberg18 C 528/8728.12.1987MM 1988, 189

§§ 535 BGB, 242 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Kabelanschluß; Kabelanschluß/Anspruch des Mieters; Mieteranspruch/Kabelfernsehen; Kabelfernsehen/Anspruch des Mieters auf Duldung des Anschlusses; Breitbandkabelnetz/Anspruch des Mieters auf Duldung des Anschlusses

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Mieter hat gemäß Mietvertrag in Verbindung mit § 242 BGB und Art. 5 GG einen Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung und Duldung der Anschließung seiner Wohnung an das Breitbandkabelnetz der DBP.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: Vgl. aber AG Spandau - 8 C 147/88 - Urt. v. 12.7.88, und LG Berlin - 62 S 52/88 - Urt. v. 28.11.1988