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Isolierglasfenster in Küche und Bad

OVG BerlinOVG 7 B 26.8801.06.1988GE 1988, 951

§ 11 AMVOB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Isolierglasfenster in Küche und Bad; Modernisierungsmaßnahmen; Wertverbesserungszuschlag; Mietpreisbindung; Altbau; Mietzinserhöhung; Wohnraum; Begriff; Einsparung von Heizenergie; Energiesparmaßnahme; bauliche Maßnahme

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Einbau von Isolierglasfenstern in Küche und Bad ist eine Wertverbesserung.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Rechtliche Grundlage für die Festsetzung des Wertverbesserungszuschlages ist § 11 Altbaumietenverordnung Berlin in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Altbaumietenverordnung Berlin vom 6. Mai 1981 (BGBl. I S. 411/ GVBl. S. 623) - AMVOB -. Zutreffend hat das Bezirksamt auch die Aufwendungen für den Einbau der Isolierglasfenster in Küche und Bad berücksichtigt. Der Austausch einfachverglaster Fenster gegen solche mit Isolierverglasung ist eine der wesentlichen Maßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Heizenergie und in diesem Sinne als wertverbessernde bauliche Maßnahme allgemein anerkannt. Dies wird auch von den Kl. nicht verkannt. Ihre Auffassung, der Einbau von Isolierglasfenstern in Küche und Bad stelle keine Wertverbesserung dar, weil sich solche Fenster in diesen Räumen aus "bauphysikalischen Gründen" als nicht sinnvoll erwiesen hätten, teilt der Senat nicht. Abgesehen davon, daß die der Ansicht der Kl. zugrundeliegende Annahme, die Küche sei kein Wohnraum, unrichtig ist, vermag sich der Senat die "bauphysikalischen" Erwägungen der Kl. schon deshalb nicht zu eigen machen, weil solche Überlegungen im Gesetz keinen Niederschlag gefunden haben.

Nicht zu beanstanden ist ferner, daß das Bezirksamt die Kosten für die in Küche und Bad neu gesetzten Heizkörper als Folgekosten der Grundrißveränderung anerkannt hat.

Isolierglasfenster in Küche und Bad — OVG Berlin OVG 7 B 26.88 — vera