veraMietrecht · Immobilien · Eigentum
zurück zur Suche

Isolierglasfenster als Modernisierung

AG Charlottenburg5 a C 4.9925.03.1999GE 1999, 579

MHG § 3

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Einbau von Isolierglasfenstern in Küche und Bad führt zur nachhaltigen Einsparung von Heizenergie und begründet eine Mieterhöhung nach § 3 MHG.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Durch den Einbau von Isolierglasfenstern in Küche und Bad hat die Kl. eine bauliche Maßnahme zur Wohnwertverbesserung und zur nachhaltigen Einsparung von Heizenergie durchgeführt. Der von der Bekl. erhobene Einwand greift nicht durch. Denn unstreitig hat die Bekl. in der Verbrauchsperiode 1997/1998 eine geringere Menge Heizenergie verbraucht, so daß Heizkostenvorauszahlungen in Höhe von 123,20 DM an die Bekl. zurückzuerstatten gewesen sind.

Der Hinweis, daß Bad und Küche zum einen häufig zu lüften und andererseits nicht zum dauerndem Aufenthalt von Menschen gemacht und geeignet seien, steht dem klägerischen Anspruch nicht entgegen. Denn gerade das Bad ist eine Räumlichkeit, die ständig oder doch zumindest häufig zu beheizen ist, weil Duschen, Baden und die sonstige Körperreinigung üblicherweise unbekleidet vorgenommen wird. Das Vorhandensein von Isolierglasfenstern führt zu einer schnelleren und einfacheren Beheizung, womit die Einsparung von Heiz-energie und auch eine Steigerung des Wohn- und Gebrauchswertes verbunden ist. Ähnliches gilt für die Küche. Zwar ist hier unzweifelhaft häufiger als in anderen Räumen zu lüften, doch sind mit dem Vorhandensein der Isolierglasfenster Vorteile verbunden. Einerseits sind die Heizkosten nach dem Einbau der Isolierglasfenster unstreitig gesunken, andererseits ist von der Bekl. nicht vorgetragen worden, daß die Küche von ihr allein zum Kochen und nicht auch zur Einnahme von Speisen genutzt wird, so daß die Vorteile Schallschutz und leichtere Heizbarkeit eine tatsächliche Wohnwertverbesserung darstellen. (...)

Der Fall

Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts

Ob der nachträgliche Einbau von Isolierglasfenstern in Küche und Bad eine Modernisierung darstellt und den Vermieter zur Mieterhöhung berechtigt, ist umstritten.

Das Urteil

Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts

Die 64. Kammer des Landgerichts Berlin hat dies vor kurzem mit dem Hinweis darauf, daß diese Räume öfter gelüftet werden müßten, verneint.

Mit knapper, aber überzeugender Begründung hat das Amtsgericht Charlottenburg in seinem Urteil vom 25. März 1999 den entgegengesetzten Standpunkt eingenommen.

Das Argument, daß in Bad und Küche häufiger gelüftet werden müsse, stehe der Wertung nicht entgegen, daß durch den Einbau von Isolierglasfenstern in diesen Räumen Heizenergie eingespart werde. Denn gerade das Bad sei ein Raum, der ständig oder doch zumindest häufig zu beheizen sei, weil, wie der Amtsrichter wußte, "Duschen, Baden und sonstige Körperreinigung üblicherweise unbekleidet" vorgenommen werde. Wie auch sonst?

Auch wenn man einen Raum öfter lüften muß, sollte man das tunlichst nur auf wenige Minuten ausdehnen (Stoßlüften). Es bedarf dann keiner näherer Begründung, daß die Wiedererwärmung um so schneller und besser vonstatten geht, je besser das Fenster isoliert ist. Und natürlich ist, selbst bei gleicher Lüftungshäufigkeit, der Wärmeverlust bei gedämmten Fenstern geringer!

Isolierglasfenster als Modernisierung — AG Charlottenburg 5 a C 4.99 — vera