Instandhaltung/Modernisierung
§ 536 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Instandhaltung/Modernisierung; Instandsetzung/Modernisierung; Modernisierung/Instandhaltung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der Vermieter wird durch eine vorgesehene Modernisierung nicht von seiner Instandsetzungspflicht befreit.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Aus den §§ 535 und 536 BGB trifft die Verfügungsbekl. als Vermieter die Verpflichtung, die Mietsache während der ganzen Vertragsdauer in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. In der vorgesehenen Modernisierung des Hauses durch die Verfügungsbekl. liegt auch nicht gleichzeitig eine Instandsetzung, die die Rechtspflicht der Verfügungsbekl. aus § 536 BGB erlöschen lassen würde. Die Modernisierung macht höchstens die Instandsetzung zum Teil überflüssig. Daß die Verfügungsbekl. als Eigentümer des Hauses sich durch die Modernisierung ihrer Instandhaltungspflicht aus § 536 BGB entziehen könnten, ist nicht der Sinn der Bestimmung des § 541 BGB. ...