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Instandhaltung/Modernisierung

AG Charlottenburg7 C 393/83 B06.06.1983MM 1983, 8 S. 16

§ 536 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Instandhaltung/Modernisierung; Instandsetzung/Modernisierung; Modernisierung/Instandhaltung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Vermieter wird durch eine vorgesehene Modernisierung nicht von seiner Instandsetzungspflicht befreit.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Aus den §§ 535 und 536 BGB trifft die Verfügungsbekl. als Vermieter die Verpflichtung, die Mietsache während der ganzen Vertragsdauer in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. In der vorgesehenen Modernisierung des Hauses durch die Verfügungsbekl. liegt auch nicht gleichzeitig eine Instandsetzung, die die Rechtspflicht der Verfügungsbekl. aus § 536 BGB erlöschen lassen würde. Die Modernisierung macht höchstens die Instandsetzung zum Teil überflüssig. Daß die Verfügungsbekl. als Eigentümer des Hauses sich durch die Modernisierung ihrer Instandhaltungspflicht aus § 536 BGB entziehen könnten, ist nicht der Sinn der Bestimmung des § 541 BGB. ...