Hundegebell
BGB § 537
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Hundegebell; Mietminderung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Ständiges ruhestörendes Bellen des in einer Nachbarwohnung gehaltenen Hundes rechtfertigt die Mietminderung.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung des Gerichts fest, daß aus der Wohnung der Eheleute P. sehr häufig ruhestörendes Hundegebell dringt. Nahezu alle vernommenen Zeugen haben übereinstimmend bekundet, daß die Hunde der Eheleute P. fast ständig bellten, wenn jemand an der Wohnungstür vorbeigehe oder wenn der Fahrstuhl die Etage passiere. Durch diesen ruhestörenden Lärm werden die Bekl. im ungestörten Gebrauch ihrer Wohnung beeinträchtigt und sind deshalb berechtigt, entsprechend dieser Beeinträchtigung die Miete zu mindern.