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Hundegebell

AG Düren8 C 724/8830.08.1989WuM 1990, 117

BGB § 537

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Hundegebell; Mietminderung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Ständiges ruhestörendes Bellen des in einer Nachbarwohnung gehaltenen Hundes rechtfertigt die Mietminderung.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung des Gerichts fest, daß aus der Wohnung der Eheleute P. sehr häufig ruhestörendes Hundegebell dringt. Nahezu alle vernommenen Zeugen haben übereinstimmend bekundet, daß die Hunde der Eheleute P. fast ständig bellten, wenn jemand an der Wohnungstür vorbeigehe oder wenn der Fahrstuhl die Etage passiere. Durch diesen ruhestörenden Lärm werden die Bekl. im ungestörten Gebrauch ihrer Wohnung beeinträchtigt und sind deshalb berechtigt, entsprechend dieser Beeinträchtigung die Miete zu mindern.