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Hinausmodernisieren

VG BerlinVG 14 A 319.8216.05.1983GE 1984, 769

§ 11 Abs. 6 AMVOB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Hinausmodernisieren; Wertverbesserungszuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Modernisierungszuschlag; Gebrauchswertverbesserung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Das Verwaltungsgericht hat bei einer Überprüfung eines nach § 11 Abs. 6 AMVOB ergangenen Bescheides lediglich die öffentlich-rechtliche Frage zu prüfen, ob bauliche Veränderungen zu einer Gebrauchswertverbesserung geführt haben.

Sachverhalt

Wortlaut des Gerichts

Die Kl. (Mieterin) wendet sich gegen die Festsetzung des Wertverbesserungszuschlages für die in ihrer Wohnung durchgeführten Modernisierungsarbeiten unter verschiedenen Gesichtspunkten - u. a. auch unter dem Gesichtspunkt, daß der Modernisierungszuschlag weitaus höher als die ursprüngliche Miete sei. Die Klage hatte keinen Erfolg.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Die Kammer hat in dem Verfahren nach § 11 Abs. 1 AMVOB lediglich die - öffentlich-rechtliche - Frage zu prüfen, ob bauliche Veränderungen zu einer Gebrauchswertverbesserung einer Wohnung geführt haben und ob die hierfür aufgewendeten Kosten als Mieterhöhungsbetrag zur Miete umgelegt werden können. Der im vorliegenden Fall ermittelte Wertverbesserungszuschlag zur Miete erreicht in bezug zur Gesamtmiete eine Höhe, die die Feststellung eines "Hinausmodernisierens" der Kl. durch den Beigeladenen nicht als ausgeschlossen erscheinen läßt. Ob dieser Umstand insbesondere im Hinblick auf das Einkommen der Kl. zivilrechtliche Bedeutung hat, ist durch das zuständige Zivilgericht zu prüfen.