Hilfsweise Kündigung/Einliegerwohnraum
OLG Hamburg4 U 167/8107.04.1982MM 1982, 11 S. 14; RiM 1, 579
§ 564 b Abs. 4 BGB, § 564 b Abs. 2 Nr. 1 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Hilfsweise Kündigung/Einliegerwohnraum; Hilfsweise/Kündigung; Kündigung/hilfsweise; Zeitpunkt/für das Vorliegen der Kündigungsgründe (Einliegerwohnraum); Einliegerwohnraum/Kündigung; Kündigung/Einliegerwohnraum
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
1. Die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum kann in erster Linie auf § 564 b Abs. 4 BGB und hilfsweise auf § 564 b Abs. 2 Nr. 1 BGB gestützt werden.
2. Entscheidender Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzung in § 564 b Abs. 4 BGB, daß sich in dem Gebäude nicht mehr als zwei Wohnungen befinden, ist in der Regel derjenige der Begründung des Mietverhältnisses und nicht der des Ausspruchs der Kündigung.