veraMietrecht · Immobilien · Eigentum
zurück zur Suche

Herausgabepflicht des ausgeschiedenen Gesellschafters einer KG

BGHVIII ZR 15/8601.04.1987MDR 1987, 838; NJW 1987, 2367

§ 556 BGB, § 128 HGB, § 130 HGB, § 161 Abs. 2 HGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Herausgabepflicht des ausgeschiedenen Gesellschafters einer KG; Beendigung des Mietverhältnisses; Gewerbemietverhältnis; Kommanditgesellschaft als Mieter; Rückgabepflicht, ausgeschiedener Gesellschafter; Gesellschafter, persönlich haftender; Herausgabe der Mietsache, Fortbestehen der Haftung; Gesellschafter, ausgeschiedener

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Wird das zwischen einer Kommanditgesellschaft und dem Vermieter bestehende Mietverhältnis beendet, so haftet neben der Mieterin auch der inzwischen ausgeschiedene persönlich haftende Gesellschafter auf Herausgabe der Mietsache, sofern das Mietverhältnis vor oder während seiner Zugehörigkeit zur Gesellschaft begründet worden ist.