Herausgabepflicht des ausgeschiedenen Gesellschafters einer KG
§ 556 BGB, § 128 HGB, § 130 HGB, § 161 Abs. 2 HGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Herausgabepflicht des ausgeschiedenen Gesellschafters einer KG; Beendigung des Mietverhältnisses; Gewerbemietverhältnis; Kommanditgesellschaft als Mieter; Rückgabepflicht, ausgeschiedener Gesellschafter; Gesellschafter, persönlich haftender; Herausgabe der Mietsache, Fortbestehen der Haftung; Gesellschafter, ausgeschiedener
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Wird das zwischen einer Kommanditgesellschaft und dem Vermieter bestehende Mietverhältnis beendet, so haftet neben der Mieterin auch der inzwischen ausgeschiedene persönlich haftende Gesellschafter auf Herausgabe der Mietsache, sofern das Mietverhältnis vor oder während seiner Zugehörigkeit zur Gesellschaft begründet worden ist.