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Heizungskosten

AG Steinfurt4 C 329/9930.09.1999WuM 2000, 213

MHG § 4

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Heizungskosten; Zwischenablesung; Nutzerwechselgebühr

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Die Kosten von Zwischenablesung und die sog. Nutzerwechselgebühr unterfallen einer mietvertraglichen Regelung über die Kosten des Betriebs und der Verwendung von Wärmemengenzählern, Heizkostenverteilern, Warmwasserzählern und/oder Warmwasserkostenverteilern.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Ein Anspruch der Kl. auf Rückzahlung der in die Heizkostenabrechnung vom 2.2.1999 eingestellten Nutzerwechselgebühr und der Zwischenablesegebühr in Höhe von 142,22 DM besteht nicht. Gemäß § 7 des Mietvertrages waren von den Kl. zusätzlich zum Mietzins die Betriebskosten der Heizung und der Warmwasserversorgung zu tragen. Gemäß § 7 Ziffer 4 des Mietvertrages gehören zu diesen Kosten u. a. auch die Kosten des Betriebs und der Verwendung von Wärmemengenzählern, Heizkostenverteilern, Warmwasserzählern und /Oder Warmwasserkostenverteilern. Die Nutzerwechselgebühr und die Zwischenablesegebühr ist diesen Betriebskosten zuzurechnen, gehört damit zu den Heizkosten, die nach den mietvertraglichen Vereinbarungen von den Kl. zu tragen waren.