Heizkostenvorschüsse/Kürzung durch Mieter
AG Neukölln15 C 506/8706.09.1988MM 1988, 368
§ 259 BGB
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Heizkostenvorschüsse/Kürzung durch Mieter; Kürzung von Heizkostenvorschüssen/durch Mieter; Mieter/Recht zur Kürzung der Heizkostenvorschüsse
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der Mieter kann angesichts eines Heizkostenguthabens die entsprechende Kürzung der Heizkostenvorschüsse nach § 242 BGB verlangen.
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Anmerkung: Vgl. LG Berlin GE 86, 43 und GE 86, 714; AG Hamburg WM 88, 89; AG Tempelhof-Kreuzberg MM 88, 253