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Heizkostenvorschüsse/Kürzung durch Mieter

AG Neukölln15 C 506/8706.09.1988MM 1988, 368

§ 259 BGB

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Heizkostenvorschüsse/Kürzung durch Mieter; Kürzung von Heizkostenvorschüssen/durch Mieter; Mieter/Recht zur Kürzung der Heizkostenvorschüsse

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Mieter kann angesichts eines Heizkostenguthabens die entsprechende Kürzung der Heizkostenvorschüsse nach § 242 BGB verlangen.

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Anmerkung: Vgl. LG Berlin GE 86, 43 und GE 86, 714; AG Hamburg WM 88, 89; AG Tempelhof-Kreuzberg MM 88, 253

Heizkostenvorschüsse/Kürzung durch Mieter — AG Neukölln 15 C 506/87 — vera