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Heizkostenverteilung bei Mieterwechsel

AG Schöneberg8 C 217/8922.05.1989GE 1989, 949

§ 259 BGB

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Heizkostenverteilung bei Mieterwechsel; Mietnebenkosten, Heizkostenabrechnung, Verteilung der Heizkosten, Mieterwechsel, Zwischenablesung, Heizgradtagszahlenmethode

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Sofern eine Zwischenablesung stattgefunden hat, kommt eine Kostenverteilung bei Mieterwechsel nach der Gradtagszahlenmethode jedenfalls nicht in Betracht.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Soweit der Bekl. sich auf die Grundsätze der Heizgradtagszahlenmethode beruft, irrt er in doppelter Hinsicht: Einmal kommt die Heranziehung dieser Grundsätze ohnehin nur dann in Betracht, wenn eine Zwischenablesung beim Mieterwechsel - anders als hier - nicht stattgefunden hat. Denn nur dann kann sich in Ermangelung besserer Erkenntnismittel die Frage nach Erfahrungssätzen stellen.

Zum anderen ist Gradtagszahlenmethode ungeeignet, eine verbrauchsnahe Heizkostenverteilung beim Mieterwechsel zu gewährleisten. Das gilt umso stärker, je unterschiedlicher das Verbrauchsverhalten von Mietvorgänger und -nachfolger sich darstellt. Daraus zieht § 9 b Abs. 1 HeizkV n. F. die Konsequenzen, wenn dort angeordnet wird, daß künftig grundsätzlich bei Nutzerwechsel eine Zwischenablesung vorzunehmen ist. Das entspricht allerdings ohnehin schon der bisherigen Rechtsprechung zur alten Heizkostenverordnung, die eine spezielle Regelung des Problems des Mieterwechsels noch nicht kannte (s. z. B. LG Berlin GE 1986, 281; GE 1989, 413; GE 1989, 153; MDR 1985, 324; AG Schöneberg MM 1988, 249 f.).