Heizkostenerfassung
BGB § 280 Abs.1 Satz 1
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Heizkostenerfassung; Ablesetermin für Wärmemessgeräte; Schadensersatz bei Absage des Ablesetermins
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Kein Schadensersatz bei rechtzeitiger Absage eines Ablesetermins für Wärmemeßgeräte.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Schadensersatz wegen des Nachablesetermins für die Wärmemeßgeräte schulden die Bekl. (Mieter) schon deshalb nicht, weil sie den zunächst angekündigten Termin rechtzeitig abgesagt und auch Ausweichtermine angeboten haben. Soweit die Kl. meint, die Bekl. hätten den ersten Ablesetermin akzeptieren müssen, so kann dem nicht gefolgt werden. Als Vermieterin muß sie immer damit rechnen, daß einzel-ne Mieter aus verschiedenen, meist beruflichen Gründen, nicht in der Lage sind, einen erstbesten Termin wahrzunehmen. Unter solchen Umständen ist unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen ein Ausweichtermin abzusprechen. An einem entsprechenden Angebot haben es die Bekl. nicht fehlen lassen. Offenbar konnte von der Ablesefirma ein solcher Ausweichtermin wahrgenommen werden.