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Heizkostenabrechnung, Fernwärme/öffentlich geförderter Wohnungsbau

LG Bremen1 UH 1/1988 (a)21.09.1988GE 1989, 465

§ 259 GBG,§ 22 NMV

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Heizkostenabrechnung, Fernwärme/öffentlich geförderter Wohnungsbau; Öffentlich geförderter Wohnungsbau, Fernheizwerk, Bau mit öffentlichen Mitteln, öffentliche Mittel, zweckwidrige Verwendung, Mietnebenkosten, Heizkostenabrechnung, Fernwärme, Abrechnung, Wärmelieferung, Kosten der

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Vermieter öffentlich geförderter Sozialwohnungen, der für die Gesamtherstellungskosten einer Wohnanlage und Wirtschaftseinheit bewilligte öffentliche Mittel teilweise für den Bau eines nicht zu dieser Wirtschaftseinheit gehörenden Fernheizwerks verwandt hat, ist dennoch grundsätzlich berechtigt, die Kosten der Wärmelieferung mit Grund- und Arbeitspreis nach § 22 der Neubaumietenverordnung (für die Heizperioden zwischen 1980/81 und 1984/85 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.7.1979) auf die Mieter umzulegen.

Dies gilt nicht in Fällen mißbräuchlicher Umgehung mietpreisrechtlicher Vorschriften zum Nachteil der Mieter.