Heizkostenabrechnung des Wohnungseigentümers
§ 7 HeizkostenVO
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Heizkostenabrechnung des Wohnungseigentümers; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Zur Heizkostenabrechnung bei einer vermieteten Eigentumswohnung.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Die Kl. können sich nicht darauf berufen, daß ihnen nur das in Rechnung hätte gestellt werden dürfen, was der Bekl. gemäß der ihn betreffenden Wohngeldabrechnung an Heizkosten zu zahlen hat.
Nach Auffassung des erkennenden Gerichts muß die Heizkostenabrechnung für die Mieter die Kosten berücksichtigen, die in der abgerechneten Heizperiode angefallen sind, unabhängig davon, wann diese gezahlt wurden.
Eine ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung soll den Mietern Klarheit über die im jeweiligen Abrechnungszeitraum verbrauchte Energie und die dafür entstandenen Kosten verschaffen, so daß es nicht darauf ankommen kann, wann der jeweilige Eigentümer die ihm in Rechnung gestellte Energie tatsächlich gezahlt hat.