veraMietrecht · Immobilien · Eigentum
zurück zur Suche

Heizkostenabrechnung des Wohnungseigentümers

AG Neukölln12 C 200/8714.07.1987GE 1987, 1003

§ 7 HeizkostenVO

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Heizkostenabrechnung des Wohnungseigentümers; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Zur Heizkostenabrechnung bei einer vermieteten Eigentumswohnung.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Die Kl. können sich nicht darauf berufen, daß ihnen nur das in Rechnung hätte gestellt werden dürfen, was der Bekl. gemäß der ihn betreffenden Wohngeldabrechnung an Heizkosten zu zahlen hat.

Nach Auffassung des erkennenden Gerichts muß die Heizkostenabrechnung für die Mieter die Kosten berücksichtigen, die in der abgerechneten Heizperiode angefallen sind, unabhängig davon, wann diese gezahlt wurden.

Eine ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung soll den Mietern Klarheit über die im jeweiligen Abrechnungszeitraum verbrauchte Energie und die dafür entstandenen Kosten verschaffen, so daß es nicht darauf ankommen kann, wann der jeweilige Eigentümer die ihm in Rechnung gestellte Energie tatsächlich gezahlt hat.