Heizkostenabrechnung bei Mieterwechsel
AG Wedding17 b C 312/8601.10.1986unveröffentlicht
§ 535 BGB (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 NMV)
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Heizkostenabrechnung bei Mieterwechsel; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung; Mieterwechsel; Heizperiode; Abrechnungszeitraum; Heizmonate; Heizgradtage
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Bei einem Mieterwechsel während der laufenden Heiz- und Abrechnungsperiode ist der Vermieter berechtigt, die Verteilung der Heizkosten unter Zugrundelegung von 7 Heizmonaten zu berechnen; der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Abrechnung nach Heizgradtagen.