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Heizkostenabrechnung bei Mieterwechsel

AG Wedding17 b C 312/8601.10.1986unveröffentlicht

§ 535 BGB (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 NMV)

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Heizkostenabrechnung bei Mieterwechsel; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung; Mieterwechsel; Heizperiode; Abrechnungszeitraum; Heizmonate; Heizgradtage

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Bei einem Mieterwechsel während der laufenden Heiz- und Abrechnungsperiode ist der Vermieter berechtigt, die Verteilung der Heizkosten unter Zugrundelegung von 7 Heizmonaten zu berechnen; der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Abrechnung nach Heizgradtagen.

Heizkostenabrechnung bei Mieterwechsel — AG Wedding 17 b C 312/86 — vera