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Heizkostenabrechnung

LG Berlin62 S 383/8309.07.1984MM 1985, 17

§ 259 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Heizkostenabrechnung; Heizkostenvorschüsse; Heizkostenvorschuß

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Vermieter kann (zu wenig gezahlte) Heizkostenvorschüsse nicht nachfordern, wenn er über den Nachforderungszeitraum eine Heizkostenabrechnung zu erstellen hat. Nur aus dieser kann er eine Nachzahlung fordern.