Heizkostenabrechnung
LG Berlin62 S 383/8309.07.1984MM 1985, 17
§ 259 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Heizkostenabrechnung; Heizkostenvorschüsse; Heizkostenvorschuß
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der Vermieter kann (zu wenig gezahlte) Heizkostenvorschüsse nicht nachfordern, wenn er über den Nachforderungszeitraum eine Heizkostenabrechnung zu erstellen hat. Nur aus dieser kann er eine Nachzahlung fordern.