Heizkosten
LG Berlin61 S 112/8516.06.1986MM 1986, 333
§ 5 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenVO
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Heizkosten; Ausstattung zur Verbrauchserfassung; Heizkostenabrechnung; Heizkostenverteiler; Verbrauchserfassung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der Vermieter hat keinen Anspruch aus der Heizkostenabrechnung, wenn eine große Zahl der an den Heizkörpern angebrachten Heizkostenverteiler nicht den Regeln der Technik entsprechend, nämlich in der Mitte der Heizkörperlängen, montiert ist. Daß daraus möglicherweise ein meßbarer Fehler nicht erwächst, ist unerheblich, denn zur Verbrauchserfassung dürfen gem. § 5 Abs. 1 S. 2 HeizkostenVO nur solche Ausstattungen verwendet werden, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.