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Hausnummernbeleuchtung keine Modernisierung

VG BerlinVG 14 A 111.8214.02.1983GE 1983, 761

§ 11 AMVOB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Hausnummernbeleuchtung keine Modernisierung; Mietpreisbindung, Altbau; Modernisierungsmaßnahme; Wertverbesserungszuschlag; Verkehrssicherungspflicht; Gefahrenabwehr; Hausnummernbeleuchtung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht (wie die Herstellung der vorgeschriebenen Hausnummernbeleuchtung) stellen keine Wohnwertverbesserung dar.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Die für die Modernisierung der Hausnummernbeleuchtung aufgewandten Kosten können nicht zu der vom Vermieter begehrten Wertverbesserung von monatlich 0,49 DM führen. Die Herstellung einer Hausnummernbeleuchtung entspricht der Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers, dient der Gefahrenabwehr und ist damit grundsätzlich nicht über § 11 AMVOB auf den Mieter abwälzbar.

Die hierdurch bewirkte faktische Besserstellung des Mieters gegenüber dem bisherigen Gebrauchswert der Wohnung ist dabei ohne Belang. Dem Mieter wachsen nicht ausgleichspflichtige Vorteile dadurch zu, daß Wohnung oder Haus faktisch auf einen Zustand gebracht werden, der dem "bestimmungsmäßigen Gebrauch" entspricht - § 11 Abs. 4 AMVOB (vgl. hierzu OVG Berlin, Urteil vom 17. September 1982 - OVG 2 B 31.82 - m.w.N.).

Hausnummernbeleuchtung keine Modernisierung — VG Berlin VG 14 A 111.82 — vera