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Haftung für Lebensgefährten

AG Tiergarten5 C 672/8626.01.1986unveröffentlicht

§ 278 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Haftung für Lebensgefährten; Positive Vertragsverletzung; Wasserschäden; Erfüllungsgehilfe; Lebensgefährte; Schadensverursachung durch Dritte: Haftung des Mieters

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Mieter haftet auch für Wasserschäden (hier: durch Auslaufen einer Waschmaschine) durch Dritte (hier: Lebensgefährtin), die er in seine Wohnung aufgenommen hat.

Haftung für Lebensgefährten — AG Tiergarten 5 C 672/86 — vera