Grundstücksverkehrsordnung, einstweilige Zahlungspflicht bis zur Genehmigung nach der -
BGB § 157 Ge; GVO § 2
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Bedarf ein Kaufvertrag der Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsord nung, sind die Parteien nicht gehindert, dem Käufer bis zu deren Erteilung eine einstweilige Zahlungspflicht (hier: in Höhe eines Kaufpreisteils) aufzuerlegen (Erg. zu Senatsurt. v. 20. November 1998, V ZR 17/98, WM 1999, 556 betr. Hin terlegung).
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Wegen der Kaufpreisforderung konnte der Bekl., wovon das Berufungsurteil zu Recht ausgeht, vor Erteilung der Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung nicht in Schuldnerverzug geraten. Das Berufungsgericht übersieht aber, daß der Kauf vertrag bei sachgerechter Auslegung, zu der der Senat, da keine Tatsachen mehr zu klären sind, selbst gelangen kann (BGHZ 121, 284, 289 m. w. N.), die zusätzliche Ver einbarung einer einstweiligen Zahlungspflicht des Bekl. in Höhe eines Teils des Kauf preises während der Zeit bis zur Genehmigung des Vertrages enthält (vgl. Senatsurt. v. 20. November 1998, V ZR 17/98, WM 1999, 556 für den Fall der Hinterlegung). § 2 Abs. 1 Satz 1 GVO verbietet eine solche Vereinbarung nicht. Wegen des Verzugs des Bekl. aus der zusätzlich übernommenen Verpflichtung konnte die Kl. vom Kaufvertrag insgesamt zurücktreten.
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