Grundstücksveräußerung nach Überlassung durch Einräumung von Untermietbesitz
§ 571 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Grundstücksveräußerung nach Überlassung durch Einräumung von Untermietbesitz; Grundstücksveräußerung; Vermieterwechsel; Mehrfachvermietung; Überlassung des Grundstücks an den Mieter; Untermietbesitz, Einräumung durch Hauptvermieter
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Schließt der Eigentümer eines vermieteten und später veräußerten Grundstücks darüber einen weiteren Mietvertrag, und geht der zweite Mieter gleichzeitig für die Laufzeit des ersten Mietvertrages ein Untermietverhältnis ein, dann wird ihm mit der - vor der Veräußerung erfolgten - Einräumung des Untermietbesitzes das Grundstück zugleich aufgrund des (Haupt-)Mietvertrages überlassen, wenn darin vereinbart ist, das Mietverhältnis solle unmittelbar im Anschluß an den Untermietvertrag beginnen.