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Grundstücksveräußerung nach Überlassung durch Einräumung von Untermietbesitz

BGHVIII ZR 7/8802.11.1988GE 1989, 407

§ 571 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Grundstücksveräußerung nach Überlassung durch Einräumung von Untermietbesitz; Grundstücksveräußerung; Vermieterwechsel; Mehrfachvermietung; Überlassung des Grundstücks an den Mieter; Untermietbesitz, Einräumung durch Hauptvermieter

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Schließt der Eigentümer eines vermieteten und später veräußerten Grundstücks darüber einen weiteren Mietvertrag, und geht der zweite Mieter gleichzeitig für die Laufzeit des ersten Mietvertrages ein Untermietverhältnis ein, dann wird ihm mit der - vor der Veräußerung erfolgten - Einräumung des Untermietbesitzes das Grundstück zugleich aufgrund des (Haupt-)Mietvertrages überlassen, wenn darin vereinbart ist, das Mietverhältnis solle unmittelbar im Anschluß an den Untermietvertrag beginnen.