Grundstücksveräußerung/Kündigung durch neuen Eigentümer
§ 571 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Grundstücksveräußerung/Kündigung durch neuen Eigentümer; Grundstücksveräußerung/Kündigung; Eigentümerwechsel/Kündigung; Kündigung/Eigentümerwechsel
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Die Kündigung des Mietverhältnisses durch den neuen Eigentümer begründet keinen Herausgabeanspruch des früheren Eigentümers.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Die spätere Kündigung der neuen Eigentümer vom 2. Dezember 1986 kann einen Herausgabeanspruch der Kl. gemäß § 556 Abs. 1 BGB nicht mehr begründen. Das Mietverhältnis der Parteien endete mit der Eintragung der neuen Eigentümer am 4. August 1986 im Grundbuch. Für die Geltendmachung von Rechten der neuen Eigentümer gegenüber der Bekl. aus dem späteren Mietverhältnis fehlt es bereits an der Prozeßführungsbefugnis der Kl. im Sinne des 3 50 ZPO.
Die Kl. hat sich unabhängig von der Frage, inwiefern Rechte der Vermieter aus dem späteren Mietverhältnis auf den Vermieter des vorangegangenen Mietverhältnisses übertragbar wären, auch nicht etwa auf einen späteren rechtsgeschäftlichen Rechtserwerb berufen...