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Grundsteuererlaß bei strukturellem Leerstand

BVerwGBVerwG 10 B 28.0625.01.2007GE 2007, 791

GrStG § 33

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Zum Anwendungsbereich des § 33 Grundsteuergesetz.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Die Beschwerde der Kl. ist zulässig und begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Rechtsfrage geben, ob der Anwendungsbereich des § 33 Grundsteuergesetz dergestalt teleologisch zu reduzieren ist, daß ein Grundsteuererlaß nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht kommt.

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