Grenze der "Unerheblichkeit"
BGHVIII ZR 126/8615.04.1987MDR 1987, 734; NJW RR 1987, 903
§ 554 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Grenze der "Unerheblichkeit"; Beendigung des Mietverhältnisses; Mietrückstand, fristlose Kündigung; Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs; Mietzins, nicht unerheblicher Teil; Unerheblichkeit, Bestimmung der Grenze; Gewerbemietverhältnis
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Die Beurteilung, ob der Mieter im Sinn von § 554 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB mit einem nicht unerheblichen Teil des Mietzinses in Verzug ist, richtet sich nicht nach dem für den einzelnen Termin rückständigen Mietzins, sondern nach dem gesamten Mietzinsrückstand. Dieser ist jedenfalls dann nicht mehr unerheblich, wenn er den Mietzins für einen Monat übersteigt.