Gewerberaummietverhältnis bei Mietvertrag zur Weitervermietung
§ 535 BGB, § 549 BGB, § 564 b BGB, § 5 WiStG, § 1 MHG
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Gewerberaummietverhältnis bei Mietvertrag zur Weitervermietung; Wohnraummietrecht; Zwischenvermietung; Weitervermietung; Drittvermietung; Wohnzwecke; Gewerberaummiete
Rechtsentscheid
häufig von der Redaktion verfasst
Besteht der Zweck eines Mietvertrages über zum Wohnen geeignete Räume darin, daß der Mieter diese an Dritte zu Wohnzwecken untervermietet, so handelt es sich selbst dann nicht um ein "Mietverhältnis über Wohnraum" i.S. des § 564 b BGB, wenn der Mieter als gemeinnütziger Verein mit dem An- und Untervermieten satzungsgemäß keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgt (Bestätigung der Rechtsentscheide des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24.10.1983 - 3 Re-Miet 4/83 - und des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 27.6.1984 - 1 W 15/84 -).