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Gewerberaummietverhältnis bei Mietvertrag zur Weitervermietung

OLG Stuttgart8 REMiet 2/8425.10.1984GE 1985, 43; RiM 2, 1481

§ 535 BGB, § 549 BGB, § 564 b BGB, § 5 WiStG, § 1 MHG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Gewerberaummietverhältnis bei Mietvertrag zur Weitervermietung; Wohnraummietrecht; Zwischenvermietung; Weitervermietung; Drittvermietung; Wohnzwecke; Gewerberaummiete

Rechtsentscheid

häufig von der Redaktion verfasst

Besteht der Zweck eines Mietvertrages über zum Wohnen geeignete Räume darin, daß der Mieter diese an Dritte zu Wohnzwecken untervermietet, so handelt es sich selbst dann nicht um ein "Mietverhältnis über Wohnraum" i.S. des § 564 b BGB, wenn der Mieter als gemeinnütziger Verein mit dem An- und Untervermieten satzungsgemäß keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgt (Bestätigung der Rechtsentscheide des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24.10.1983 - 3 Re-Miet 4/83 - und des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 27.6.1984 - 1 W 15/84 -).

Gewerberaummietverhältnis bei Mietvertrag zur Weitervermietung — OLG Stuttgart 8 REMiet 2/84 — vera