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Gewährung einer Überfahrtmöglichkeit

BGHVIII ZR 126/8801.02.1989LM Nr. 120

§§ 536 BGB, 535 Satz 1 BGB, 571 Abs. 1 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Gewährung einer Überfahrtmöglichkeit; Mietverhältnis; Überfahrtrecht, entgeltliches; Zufahrt, entgeltliches Benutzungsrecht; Besitzverschaffung an der Mietsache; Gebrauchsüberlassungspflicht des Vermieters; Zutritt, Gewährung des ungestörten; Gebrauch, vertragsgemäß beschränkter; Nutzung, gelegentliche (nach Bedarf)

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Erfordert der vertragsgemäße Gebrauch einer Sache keine Besitzübertragung, so erfüllt der Vermieter seine Gebrauchsüberlassungspflicht dadurch, daß er dem Mieter die vertraglich vorgesehene Benutzung der Sache durch einmalige oder wiederholte Gewährung des ungestörten Zutritts zu ihr ermöglicht.