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Geleaster Kaltwasserzähler

AG Köpenick12 C 86/0707.06.2007GE 2007, 1056

BGB § 558 c

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Ein geleaster Kaltwasserzähler ist wohnwerterhöhend.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

[...] In der Merkmalgruppe 1 "Bad/WC" ist der wohnungsbezogene Kaltwasserzähler positiv zu bewerten, wobei es nicht darauf ankommt, ob dieser geleast ist oder im Eigentum des Vermieters steht (vgl. die Entscheidung der hiesigen Berufungskammer bei dem Landgericht Berlin vom 19.2.2007, 67 S 400/06 (GE 2007, 652), die den Prozeßbevollmächtigten der Parteien bekannt ist).

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Immer mehr Berliner Gerichte schließen sich der Auffassung an, daß auch geleaste Kaltwasserzähler wohnwerterhöhend sind.

Der Fall

Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts

Die Parteien streiten sich im Rahmen eines Zustimmungsverfahrens zur Mieterhöhung um die Frage, ob geleaste Kaltwasserzähler im Rahmen der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel wohnwerterhöhend sind.

Das Urteil

Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts

Auch die Abt. 12 des AG Köpenick hat sich nunmehr der herrschenden Auffassung angeschlossen, wonach auch ein geleaster Kaltwasserzähler wohnwerterhöhend im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel zu berücksichtigen ist.