Geleaster Kaltwasserzähler
BGB § 558 c
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Ein geleaster Kaltwasserzähler ist wohnwerterhöhend.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
[...] In der Merkmalgruppe 1 "Bad/WC" ist der wohnungsbezogene Kaltwasserzähler positiv zu bewerten, wobei es nicht darauf ankommt, ob dieser geleast ist oder im Eigentum des Vermieters steht (vgl. die Entscheidung der hiesigen Berufungskammer bei dem Landgericht Berlin vom 19.2.2007, 67 S 400/06 (GE 2007, 652), die den Prozeßbevollmächtigten der Parteien bekannt ist).
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Immer mehr Berliner Gerichte schließen sich der Auffassung an, daß auch geleaste Kaltwasserzähler wohnwerterhöhend sind.
Der Fall
Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts
Die Parteien streiten sich im Rahmen eines Zustimmungsverfahrens zur Mieterhöhung um die Frage, ob geleaste Kaltwasserzähler im Rahmen der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel wohnwerterhöhend sind.
Das Urteil
Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts
Auch die Abt. 12 des AG Köpenick hat sich nunmehr der herrschenden Auffassung angeschlossen, wonach auch ein geleaster Kaltwasserzähler wohnwerterhöhend im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel zu berücksichtigen ist.