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Gebrauchsregelung

BayObLG2 Z BR 95/9812.11.1998WuM 1999, 366

WEG §§ 5, 10, 15; BGB §§ 873, 876, 877

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Gebrauchsregelung; Sondernutzung; Sondernutzungsrecht; Sondernutzungsbereich; Änderung; Neugestaltung

Leitsätze

häufig von der Redaktion verfasst

1. Sind Wohnungs- oder Teileigentümer durch eine im Grundbuch eingetragene Gebrauchsregelung (Sondernutzungsrechte) von der Mitbenutzung von Grundstücksflächen ausgeschlossen, so brauchen sie nicht mitzuwirken, wenn innerhalb dieser Flächen die Grenzen zwischen einzelnen Sondernutzungsbereichen sowie zwischen Garten- und Wegeflächen verschoben werden (wie BayObLGZ 1985, 124 und BayObLG DNotZ 1988, 30).

2. Ein Sondernutzungsrecht kann auch ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart eingeräumt werden.