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Fristlose Kündigung/Aufnahme von Besuchern

AG Charlottenburg9 C 292/8702.10.1987MM 1988, 150

§ 553 BGB

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Fristlose Kündigung/Aufnahme von Besuchern; Aufnahme von Besuchern/fristlose Kündigung; Hausverbot gegenüber Besuchern/kein Grund zur fristlosen Kündigung; Kündigung/Aufnahme von Besuchern

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Die Aufnahme von Besuchern, denen ein Hausverbot erteilt wurde, läuft dem beabsichtigten Vertragszweck, der Wohnungsnutzung, nicht zuwider und rechtfertigt demnach keine fristlose Kündigung nach §§ 553, 554 a BGB.