Fristlose Kündigung/Aufnahme von Besuchern
AG Charlottenburg9 C 292/8702.10.1987MM 1988, 150
§ 553 BGB
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Fristlose Kündigung/Aufnahme von Besuchern; Aufnahme von Besuchern/fristlose Kündigung; Hausverbot gegenüber Besuchern/kein Grund zur fristlosen Kündigung; Kündigung/Aufnahme von Besuchern
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Die Aufnahme von Besuchern, denen ein Hausverbot erteilt wurde, läuft dem beabsichtigten Vertragszweck, der Wohnungsnutzung, nicht zuwider und rechtfertigt demnach keine fristlose Kündigung nach §§ 553, 554 a BGB.