Fotokopiekosten
LG Berlin64 S 40/8723.06.1987MM 1988, 61
§ 25 a AMVOB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Fotokopiekosten; Betriebskostenunterlagen/Ablichtungen; Einsichtsrecht des Mieters/Betriebskostenunterlagen; Ablichtungen/Betriebskostenunterlagen; Auslagen/Betriebskostenabrechnungsunterlagen
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Die gegen Aushändigung der Fotokopie zu erbringende Auslagenerstattung in Höhe von 0,50 DM pro Seite ist angemessen.