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Formularmäßige Abwälzung der töpfermäßigen Reinigung

AG Tiergarten2 C 1/8822.03.1988GE 1988, 415

§ 2 Abs. 2 Satz 2 AMVOB, § 26 Abs. 2 I. BMG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Formularmäßige Abwälzung der töpfermäßigen Reinigung; Mietpreisbindung; Altbau; Leistung des Vermieters; Verminderung; Formularklausel; Ofenreinigung; töpfermäßige; töpfermäßige Reinigung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Zur preisrechtlichen Zulässigkeit einer Ofenreinigungsklausel.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Die Bekl. hat die Verpflichtung zur töpfermäßigen Reinigung der Kachelöfen durch § 14 des Mietvertrages vom 30.11.1981 nicht wirksam auf die Kl. abgewälzt. Die erwähnte Bestimmung verstieß nämlich zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages gegen § 2 Abs. 2 Satz 2 AMVOB und ist deshalb gem. § 26 Abs. 2 I. BMG unwirksam. Diese Unwirksamkeit kann nicht nachträglich durch Außerkrafttreten der vorstehend genannten Normen beseitigt werden.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: Der Entscheidung ist nicht zu folgen. Bereits der vom Gericht zitierte § 26 Abs. 2 I. BMG hat bestimmt, daß Mietpreisüberschreitungen nur soweit und solange unwirksam sind, als die vereinbarte Miete die Miete übersteigt, die preisrechtlich zulässig ist. Im übrigen hätte das Gericht auch den § 5 GVW beachten müssen, was es nicht getan hat. Schließlich ist auch hinzuweisen auf die Entscheidung des Landgerichts Berlin GE 1981, 911.