veraMietrecht · Immobilien · Eigentum
zurück zur Suche

Formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung

BGHVIII ARZ 9/8601.07.1987GE 1987, 817; MM 1987, 347

§ 536 BGB, § 9 AGBG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Formularklausel; Wohnung, unrenoviert; Fristenplan, Renovierungsfristen; Anfangsrenovierung

Rechtsentscheid

häufig von der Redaktion verfasst

a) Bei Vermietung einer bei Vertragsbeginn nicht renovierten Wohnung ist die formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter nach Maßgabe eines Fristenplans jedenfalls dann wirksam, wenn die Renovierungsfristen mit dem Anfang des Mietverhältnisses zu laufen beginnen.

b) Das gilt auch dann, wenn die Wohnung bei Vertragsbeginn renovierungsbedürftig war und der Anspruch des Mieters auf eine Anfangsrenovierung durch den Vermieter vertraglich ausgeschlossen ist.

Formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung — BGH VIII ARZ 9/86 — vera