Formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung
§ 9 AGBG, § 536 BGB, § 242 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung; Instandsetzungspflicht; Schönheitsreparaturen; Formularklausel; Wohnung, unrenovierte; Erstrenovierung; Endrenovierung; Treu und Glauben
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
1. Die formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist grundsätzlich nicht als unangemessene Benachteiligung des Mieters anzusehen.
2. Diese kann sich aber daraus ergeben, daß dem Mieter eine unrenovierte Wohnung überlassen worden ist und er sich entweder zur Anfangsrenovierung vertraglich verpflichtet oder der Vermieter den Anspruch des Mieters auf die Anfangsrenovierung vertraglich ausgeschlossen hatte.
3. Der Vermieter kann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn er bei einem kürzeren Mietverhältnis unter Berufung auf die Schönheitsreparaturenklausel die Endrenovierung verlangt, obwohl dem Mieter eine unrenovierte Wohnung überlassen worden ist.
4. Eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gem. § 326 BGB ist entbehrlich, wenn der Mieter die Erfüllung seiner Verpflichtung zur Ausführung der Schönheitsreparaturen ernsthaft und endgültig verweigert.