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Formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung

LG Berlin64 S 400/8624.03.1987GE 1987, 677

§ 9 AGBG, § 536 BGB, § 242 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung; Instandsetzungspflicht; Schönheitsreparaturen; Formularklausel; Wohnung, unrenovierte; Erstrenovierung; Endrenovierung; Treu und Glauben

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

1. Die formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist grundsätzlich nicht als unangemessene Benachteiligung des Mieters anzusehen.

2. Diese kann sich aber daraus ergeben, daß dem Mieter eine unrenovierte Wohnung überlassen worden ist und er sich entweder zur Anfangsrenovierung vertraglich verpflichtet oder der Vermieter den Anspruch des Mieters auf die Anfangsrenovierung vertraglich ausgeschlossen hatte.

3. Der Vermieter kann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn er bei einem kürzeren Mietverhältnis unter Berufung auf die Schönheitsreparaturenklausel die Endrenovierung verlangt, obwohl dem Mieter eine unrenovierte Wohnung überlassen worden ist.

4. Eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gem. § 326 BGB ist entbehrlich, wenn der Mieter die Erfüllung seiner Verpflichtung zur Ausführung der Schönheitsreparaturen ernsthaft und endgültig verweigert.