Fingierte Genehmigung
MHG § 4; BGB § 535
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Fingierte Genehmigung; Betriebskostenabrechnung; Schweigen; Genehmigung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Die Klausel: "Die Betriebskostenabrechnung gilt als genehmigt, sofern Sie nicht binnen drei Wochen nach Zugang dieses Schreibens schriftlich Einwände dagegen erheben." ist unwirksam.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Mangels ordnungsgemäßer nachprüfbarer Abrechnungen ist die Nebenkostennachzahlung nicht fällig. Hinsichtlich der Abrechnung für 1998 ist die Fälligkeit auch nicht durch die Klausel des Bekl.: "Die Betriebskostenabrechnung gilt als genehmigt, sofern Sie nicht binnen drei Wochen nach Zugang dieses Schreibens schriftlich Einwände dagegen erheben." eingetreten. Zum einen haben die Kl. bereits vor dieser Abrechnung durch das Schreiben des Mieterbundes vom 1.9.1997 deutlich gemacht, daß sie eine Abrechnung mit den dort aufgeführten Positionen nicht als ordnungsgemäß anerkennen, zum anderen kann der Bekl. nicht durch einseitige Erklärung einem Schweigen der Kl. den Charakter einer Willenserklärung einverleiben.