Ferienwohnung (Begriff)
LG Berlin62 S 248/8715.02.1988GE 1988, 629
§§ 535, 542 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Ferienwohnung (Begriff); Ferienwohnung, Begriff; Nichtgewähren des Gebrauchs; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
1. Der Begriff der "Ferienwohnung" setzt voraus, daß die vermieteten Räume für ihren Bewohner insofern eine in sich abgeschlossene Einheit bilden, daß sie für Dritte unzugänglich bzw. diesen gegenüber zumindest abgeschirmt ist.
2. Erfüllen als Ferienwohnung angemietete Räumlichkeiten diese Voraussetzungen nicht, ist der Mieter berechtigt, fristlos gemäß § 542 Abs. 1 BGB zu kündigen.