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Ersatzvornahmekosten

AG Neukölln12 C 12/8614.03.1986MM 1986, 253

§ 538 Abs. 2 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Ersatzvornahmekosten; Aufwendungsersatzanspruch; Ersatzvornahme - Kostenerstattung; Mängelbeseitigung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Mieter ist bei Verzug des Vermieters mit der Beseitigung des Defektes der Hausantenne berechtigt, sich eine Zimmerantenne zu kaufen und den Kaufpreis vom Vermieter ersetzt zu verlangen, er muß jedoch dann die Zimmerantenne an den Vermieter herausgeben.

Ersatzvornahmekosten — AG Neukölln 12 C 12/86 — vera