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Ersatzloser Fortfall der Schönheitsreparaturen bei Umbauabsicht des Vermieters

AG Wedding8 C 400/8227.10.1982GE 1983, 177

§§ 536 BGB, 326 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Ersatzloser Fortfall der Schönheitsreparaturen bei Umbauabsicht des Vermieters; Schönheitsreparaturen; Schadensersatz; Ausgleich in Geld; Umgestaltung der Mietsache; Ergänzende Vertragsauslegung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Weigert sich der Mieter, beim Auszug fällige Schönheitsreparaturen durchzuführen, so steht dem Vermieter ein Anspruch auf Schadensersatz dann nicht zu, wenn durch anschließende Modernisierungsarbeiten durchgeführte Schönheitsreparaturen hinfällig würden.

Ersatzloser Fortfall der Schönheitsreparaturen bei Umbauabsicht des Vermieters — AG Wedding 8 C 400/82 — vera