Ersatzloser Fortfall der Schönheitsreparaturen bei Umbauabsicht des Vermieters
AG Wedding8 C 400/8227.10.1982GE 1983, 177
§§ 536 BGB, 326 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Ersatzloser Fortfall der Schönheitsreparaturen bei Umbauabsicht des Vermieters; Schönheitsreparaturen; Schadensersatz; Ausgleich in Geld; Umgestaltung der Mietsache; Ergänzende Vertragsauslegung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Weigert sich der Mieter, beim Auszug fällige Schönheitsreparaturen durchzuführen, so steht dem Vermieter ein Anspruch auf Schadensersatz dann nicht zu, wenn durch anschließende Modernisierungsarbeiten durchgeführte Schönheitsreparaturen hinfällig würden.