Ersatz von Anwaltskosten, unberechtigte Mieterhöhung
§§ 276, 535, 249 BGB
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Ersatz von Anwaltskosten, unberechtigte Mieterhöhung; Positive Vertragsverletzung, Mietzinserhöhung, unberechtigte, Nebenpflicht, Treuepflicht, Anwaltskosten
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Zur Kostentragung für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Abwehr einer unberechtigten Mieterhöhung.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Den Kl. steht aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung dem Grunde nach ein Anspruch auf Ersatz der notwendigen Anwaltskosten zur Abwehr der Mieterhöhung zu. Die Bekl. hat durch die einseitig ausgesprochene Erhöhung der Miete die ihr als allgemeine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag obliegende allgemeine rechtsgeschäftliche Treuepflicht verletzt, die es dem Vertragspartner gebietet, auf die berechtigten Belange des anderen Vertragspartners Rücksicht zu nehmen, insbesondere vor der Geltendmachung vermeintlicher Rechte aus dem Vertrag deren Bestehen sorgfältig zu prüfen. Die Bekl. als vertragsbrüchige Partei hat den Kl. gemäß § 249 BGB mithin alle Aufwendungen zu ersetzen, die diese gemacht haben, um drohende Nachteile abzuwenden. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Abwehr der unberechtigten Mieterhöhung stellte für die mietrechtlich unkundigen Kl. ein adäquates Mittel zur Abwehr der Vertragsverletzung dar.